AGB

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr der Ferdinand Paar Gastronomiebedarf GmbH, Herrgottwiesgasse 128, 8020 Graz, FN 33244p, (im Folgenden: Firma Paar), gelten ausschließlich die nachste- henden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Käu- fer“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Firma Paar, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

 
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner - wer- den nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Firma Paar ausdrücklich schriftlich be- stätigt wurde.

 
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

Zur wechselseitigen Sicherung des bei Übergabe des Kaufgegenstandes noch aushaftenden Restkaufpreises übergibt der Käufer der Firma Paar ein Blanko-Akzept, welches auf der Vor- derseite den Vermerk „nicht an Order“ trägt.

 
Zahlungen sind nur an unsere ausdrücklich mit Legitimation zum Inkasso bevollmächtigen Organe oder an unsere Kassa, Graz, oder unser Konto IBAN: AT19 2081 5000 0020 8926 bei der Steiermärkischen Bank, Graz, Hauptplatz, zu leisten. Andere Zahlungen können nicht anerkannt werden.

 
Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. am Konto der Firma Paar gutgeschrieben wurde.

 
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur mit der Bezahlung einer Teilzahlung ein Verzug eintritt oder diese Teilzahlung nicht zur Gänze in vol- ler Höhe entrichtet wird.

 
Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht der Firma Paar das Recht zu, die unter Eigentumsvor- behalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

 
Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Käufer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zu- mindest jedoch Verzugszinsen in Höhe von 18 % p.a, das entspricht 1,5% pro Monat bzw. 0,05% pro Tag. Der Verkäufer behält sich weiters vor, im Falle des Zahlungsverzuges Liefe- rungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.

 

§ 3 Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist die Ferdinand Paar Gastronomiebedarf GmbH, Herrgottwiesgasse 128, 8020 Graz. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der jeweilige Käufer.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Paar.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Paar berechtigt, ihr Rechte aus dem Eigentums- vorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigen- tumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, die Firma Paar erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

 
Im Falle des Rücktrittes seitens der Firma Paar, ist diese berechtigt, ein für die Dauer der Benutzung angemessenes Entgelt zu verlangen.

 
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Gefahrübergang ist die wirkliche Übergabe und nicht jener des Eigentumsübergangs. Deshalb trägt der Vorbehaltskäufer mit Objektübernahme das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Sache.

 

§5 Verzug

 

§ 5.1 Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von der Firma Paar nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Käufer.

 
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen - zumindest 2-wöchigen - Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels einge- schriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Liefe- rungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.


§ 5.2 Annahmeverzug

Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert, wofür die Firma Paar eine Lagergebühr von EUR … pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist die Firma Paar berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nach- frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10 % des Rechnungsbetrages, exkl Ust, als vereinbart.



 § 6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Käufer nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwen- dung.

Auftretende Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

Die Firma Paar ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Ver- besserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

Sofern der Verkäufer Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preisliste der Firma Paar nach Aufwand verrechnet.

  § 933b ABGB findet keine Anwendung.

Kein Recht auf Gewährleistung besteht bei Mängeln, welche auf gebrauchsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind bzw. übliche Verschleißteile betreffen.

§ 7 Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist die Firma Paar in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma Paar ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Firma Paar nicht.

§ 8 Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderun- gen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

 

§ 9 Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Firma Paar vereinbart.

 
Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

 

§ 10 Weitere Bestimmungen

 

§ 10.1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestim- mung möglichst nahe kommt.

§ 10.2 Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Titel, Vor- und Nachname, Firmenbezeichnung, Adresse, Telefonnummer, E.Mail, Homepage und bei Geschäftskunden die UID.Nr. zum Zweck der Kundenkarteianlage (elektronisch) verarbeitet werden.

 

Diese dient für die gesamte Abwicklung des Auftrages (Angebot, Auftrag, Liefe- rung/Montage, Reparatur, Fakturierung, Verbuchung, Abwicklung von Zahlungen, sowie für alle weiteren Folgeaufträge).

Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Jedoch wird dadurch die Rechtmäßig- keit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.