Zur wechselmäßigen Sicherung des bei Übergabe des Kaufgegenstandes noch aushaftenden Restkaufpreises übergibt der Käufer dem Verkäufer ein Blanko-Akzept, welches auf der Vorderseite den Vermerk „nicht an Order" trägt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen verrechnet.
Bei Nichteinhaltung einer Ratenzahlung tritt Terminverlust ein. 1% Zinsen pro Monat wurden vereinbart und anerkannt. Die eingelösten Akzepte gehen Ihnen nach Eingang des letzten Akzeptes eingeschrieben zu. Zahlungen sind nur an unsere ausdrücklich mit Legitimation zum Inkasso bevollmächtigten Organe oder an unsere Kassa, Graz, oder auf unser Konto 0000-208926 bei der Steiermärkischen Bank, Graz, Sparkassenplatz 4, zu leisten. Andere Zahlungen können nicht anerkannt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme bzw. Einlösung der Akzepte bleibt uns das Eigentum an den verkauften Waren vorbehalten, jedoch tragen Sie die Gefahr für jede Beschädigung oder für den Verlust der Maschine.
Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, im Falle des Verzuges oder bei Eröffnung eines Konkurses oder Ausgleichsverfahrens den Kaufgegenstand in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes sicher zu stellen und zu diesem Zwecke abzumontieren und abzuholen. Bei eventueller Pfändung haben Sie uns sofort Mitteilung zu machen und sind unter Vorlage der Rechnung verpflichtet, vorkommendenfalls bei Pfändungen, Ausgleichen und Konkursen auf unser Eigentumsrecht aufmerksam zu machen. Alle hieraus entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.